Gastronomieportale im Test: speisekarte.de, Restaurant Guru, AutoReserve

Kein Bereich hat so viele Portale wie die Gastronomie, und in keinem stehen Betriebe so oft ungefragt. Wir haben drei geprüft, in denen ein Partyservice aus Gladbeck geführt wird.

speisekarte.de

Erreichbar, für Suchmaschinen freigegeben, Website verlinkt. Das Portal ist eines der wenigen im Test, bei denen alles so funktioniert, wie man es erwartet. Für Betriebe mit Speisenangebot ist der Eintrag sinnvoll, weil Menschen dort tatsächlich nach Karten und Öffnungszeiten suchen.

Restaurant Guru

Erreichbar, aber die ursprüngliche Adresse wurde umgeleitet, und die Website des Betriebs ist auf der Profilseite nicht verlinkt. Sie steht als Text da, anklickbar ist sie nicht. Wer wegen der Verlinkung einträgt, bekommt sie nicht. Als Fundstelle mit Bewertungen kann das Profil trotzdem Sinn haben.

AutoReserve

Erreichbar, freigegeben, verlinkt. Das Portal kommt aus dem Reservierungsbereich und führt viele Betriebe automatisch, oft ohne deren Zutun. Prüfen Sie hier besonders die Öffnungszeiten: Bei automatisch angelegten Profilen stimmen sie selten.

Und die großen Bewertungsportale?

Yelp haben wir nicht bewerten können. Das Portal sperrt automatische Zugriffe und antwortet mit einem Fehlercode. In unserer Messreihe steht deshalb kein belastbarer Wert, und wir behaupten hier nichts, was wir nicht gesehen haben. Der Beitrag dazu folgt, sobald wir das Profil von Hand geprüft haben.

Was Gastronomen zuerst tun sollten

  1. Google-Unternehmensprofil, mit aktuellen Öffnungszeiten und Speisekarte. Alles andere kommt danach.
  2. Nachsehen, wo Sie schon stehen. Googeln Sie Ihren Namen plus Ort und gehen Sie drei Ergebnisseiten durch. Sie werden Profile finden, die Sie nie angelegt haben.
  3. Öffnungszeiten überall gleich. Nichts ärgert Gäste mehr als eine geschlossene Tür, hinter der laut Internet geöffnet ist.
  4. Erst dann neue Einträge, und nur bei Portalen, die tatsächlich gefunden werden.

Wie Sie ein brauchbares Portal erkennen, steht in Kapitel 3. Der Umgang mit fremden Einträgen: Ungefragter Firmeneintrag.

Grundlage: eigene Messungen vom 8. September 2026.