Ungefragter Firmeneintrag: das Vorgehen in fünf Schritten

Sie googeln Ihren Betrieb und finden Einträge, die Sie nie angelegt haben. Mit alter Adresse, falscher Kategorie oder einer Telefonnummer, die seit Jahren nicht mehr gilt. Das ist normal, und es ist lösbar. Hier ist das Vorgehen, Schritt für Schritt.

Schritt 1: Alles finden

Drei Suchen, die zusammen fast alles aufdecken:

  • Firmenname und Ort in Anführungszeichen googeln, mehrere Ergebnisseiten durchsehen.
  • Die Telefonnummer googeln, in der Schreibweise mit und ohne Leerzeichen. So finden Sie Einträge, bei denen der Name verhunzt ist.
  • Für die bekannten Portale einzeln: site:cylex.de Firmenname, site:dasoertliche.de Firmenname und so weiter.

Schreiben Sie jede Fundstelle in eine Liste: Portal, Adresse der Seite, was falsch ist. Diese Liste ist Ihre Arbeitsgrundlage und später Ihr Nachweis.

Schritt 2: Je Eintrag entscheiden

Für jeden Eintrag gibt es drei Möglichkeiten, und die Reihenfolge ist bewusst gewählt:

  1. Übernehmen. Sie werden Inhaber des Eintrags und pflegen ihn selbst. Die beste Lösung bei allen Portalen, die tatsächlich gefunden werden.
  2. Korrigieren lassen. Sie melden falsche Daten über ein Formular, ohne Konto. Schneller, aber Sie haben danach keinen Zugriff. Sinnvoll bei kleinen Portalen, die Sie nicht laufend pflegen wollen.
  3. Entfernen lassen. Nur bei Dubletten, bei Einträgen zu Betrieben, die es nicht mehr gibt, und bei Portalen, deren Seiten für Suchmaschinen gesperrt sind. Ein entfernter Eintrag kann aus einer anderen Datenquelle zurückkommen. Einen übernommenen halten Sie selbst aktuell.

Schritt 3: Die Wege der Portale

Viele Portale bieten ihre Wege direkt am Eintrag an. Bei Cylex heißen sie „Eintrag übernehmen“, „Fehlerhafte Daten melden“ und „Eintrag entfernen“, wir haben sie im Cylex-Beitrag beschrieben. Nicht überall gibt es alle drei: Bei Das Örtliche führt „Änderung melden“ zu einem Formular für Aktualisierungen und Löschvorschläge, ein Konto zum Übernehmen gibt es dort nicht (Das Örtliche: Eintrag ändern). Suchen Sie auf der Profilseite nach „Inhaber“, „bearbeiten“ oder „melden“. Finden Sie nichts, hilft das Impressum des Portals: Eine E-Mail mit der Adresse der Seite, der Korrektur und dem Hinweis, dass Sie der Betrieb sind, reicht in den meisten Fällen.

Schritt 4: Wenn das Portal nicht reagiert

Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen und schreiben Sie dann noch einmal, diesmal mit Verweis auf die erste Nachricht. Bei Einzelunternehmern, deren Name zugleich der Firmenname ist, handelt es sich um personenbezogene Daten. Dann greift die Datenschutz-Grundverordnung, und ein Portal muss auf ein Auskunfts- oder Löschersuchen grundsätzlich innerhalb eines Monats reagieren (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), in schwierigen Fällen mit begründeter Verlängerung um zwei Monate. Bei Gesellschaften gilt das nicht in derselben Form. Was in Ihrem Fall gilt, klärt im Zweifel ein Anwalt, nicht dieser Beitrag.

Schritt 5: Nachhalten

Tragen Sie in Ihre Liste ein, wann Sie was bei wem beantragt haben und wann eine Antwort kam. Prüfen Sie nach vier Wochen alle Einträge noch einmal. Portale, die zweimal nicht reagieren, sind es nicht wert, weiter verfolgt zu werden, es sei denn, sie werden für Ihren Namen tatsächlich gefunden.

Genau dieses Nachhalten ist der Teil, den niemand gern macht, und der Grund, warum Einträge nach einem Jahr wieder falsch sind. Für Betriebe in unserem Verzeichnis nehmen wir einen Teil davon ab: Jede Fundstelle im Eintrag wird regelmäßig geprüft. Verschwindet eine Seite, wird sie für Suchmaschinen gesperrt oder fällt der Link auf Ihre Website weg, steht das in der Linkstatus-Karte Ihres Eintrags. Wie das aussieht, zeigt der Verzeichnis-Check.

Passend dazu: Google-Firmeneintrag löschen: Was geht, was nicht und was stattdessen hilft (erscheint am 13. Oktober 2026) und Doppelte Einträge zusammenführen: so gehen Sie vor. Alle Anleitungen im Ratgeber.