Das Örtliche ist eines der bekanntesten Branchenbücher in Deutschland, und viele Betriebe stehen dort, ohne sich je eingetragen zu haben. Wir haben einen Eintrag von Hand geprüft und die Wege zum Ändern nachvollzogen.
Was die Prüfung zeigt
- Die Profilseite ist für Suchmaschinen freigegeben. Im Quelltext steht
index, follow. Der Eintrag kann bei Google erscheinen, und das tut er in der Praxis auch. - Die Website ist direkt verlinkt, ohne Umweg über eine Weiterleitungsadresse. Das ist besser als bei manchem Wettbewerber.
- Der Link trägt aber
nofollow. Für Suchmaschinen zählt er damit nicht als Empfehlung. Besucher kommen trotzdem an, für die Bewertung der eigenen Website bringt er nichts. - Die E-Mail-Adresse wird ebenfalls angezeigt und ist anklickbar.
Fazit: Das Örtliche ist eine Fundstelle, die gefunden wird und Besucher bringen kann. Als Verlinkung im technischen Sinn ist sie ohne Wirkung. Wer sich wegen des Links einträgt, trägt sich für nichts ein. Wer sich einträgt, weil Menschen dort suchen, hat recht.
Eintrag prüfen
Suchen Sie auf dasoertliche.de nach Firmenname und Ort, oder googeln Sie site:dasoertliche.de Firmenname. Prüfen Sie Schreibweise des Namens, Anschrift, Telefonnummer und Rubrik. Die Rubrik ist häufig falsch, weil sie aus alten Datenbeständen stammt.
Eintrag ändern
Auf jeder Profilseite gibt es den Weg „Änderung melden“. Damit reichen Sie eine Korrektur ein, ohne ein Konto anzulegen. Für die dauerhafte Verwaltung des eigenen Eintrags führt Das Örtliche einen Bereich für Gewerbetreibende, erreichbar über „Anmelden“ und den Bereich für den eigenen Eintrag.
Achten Sie darauf, wo Sie landen: Das Örtliche bewirbt auf denselben Seiten kostenpflichtige Eintragspakete. Für das Korrigieren falscher Daten brauchen Sie keines davon.
Inhalte melden
Für Fälle, die über eine Datenkorrektur hinausgehen, etwa ein Eintrag zu einem Betrieb, den es nicht mehr gibt, oder eine falsche Zuordnung, gibt es einen eigenen Weg zum Melden von Inhalten. Beschreiben Sie darin genau, welche Seite gemeint ist und was daran falsch ist.
Was wir nicht geprüft haben
Wie lange Das Örtliche für die Bearbeitung braucht, haben wir nicht gemessen. Und über Gelbe Seiten sagen wir hier nichts: Das Portal ließ sich für diese Prüfung nicht öffnen, und was wir nicht gesehen haben, behaupten wir nicht. Der Beitrag dazu folgt.
Alle geprüften Portale im Vergleich: Verzeichnis-Check. Das allgemeine Vorgehen bei fremden Einträgen: Ungefragter Firmeneintrag.