Wer seinen Betrieb bei Creditreform findet, will meist zweierlei wissen: Stimmen die Daten, und lässt sich der Eintrag löschen? Kurz gesagt: Falsche Angaben lassen sich korrigieren, gelöscht wird bei einer Wirtschaftsauskunftei nur nach festen Regeln. Wir haben die Angaben von Creditreform am 30. September 2026 gelesen. Hier lesen Sie, was Creditreform zu Eigenauskunft, Berichtigung und Löschfristen schreibt und was Sie selbst tun können.
Was Creditreform über Ihren Betrieb speichert
Creditreform ist eine Wirtschaftsauskunftei. Laut ihrer Datenschutzinformation stehen in der Auskunftsdatenbank Angaben wie Name, Firmierung, Anschrift, berufliche Tätigkeit, Vermögensverhältnisse und Verbindlichkeiten, dazu Hinweise zum Zahlungsverhalten und Negativmerkmale wie Insolvenzen oder Einträge im Schuldnerverzeichnis. Die Daten stammen laut Creditreform zum Teil aus öffentlichen Quellen wie Registern, dem Internet und der Presse, zum Teil werden sie bei den Betroffenen selbst erhoben.
Ein Teil dieser Daten fließt in andere Firmendatenbanken, etwa in das Portal firmeneintrag.creditreform.de. Als Zweck nennt Creditreform unter anderem das Dialogmarketing und die Pflege von Adressbeständen. So steht Ihr Betrieb dort womöglich, obwohl Sie selbst nie etwas eingetragen haben. Wie Sie mit solchen Einträgen umgehen, zeigt Ungefragter Firmeneintrag: das Vorgehen in fünf Schritten.
Schritt 1: Die kostenlose Eigenauskunft anfordern
Bevor Sie etwas ändern oder löschen lassen, sollten Sie wissen, was gespeichert ist. Creditreform bietet dafür eine Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO an, einmal im Jahr kostenlos. Angefordert wird sie über das Formular „DSGVO Eigenauskunft“ auf creditreform.de. Das sollten Sie vorher wissen:
- Die Auskunft kommt laut Creditreform ausschließlich per Post, persönlich adressiert an den Inhaber oder die Geschäftsführung.
- Das Formular fragt neben den Firmendaten auch Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Geburtsdatum ab.
- Die Anfrage geht an die zuständige Creditreform-Geschäftsstelle. Creditreform nennt eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen.
- Im Formular stehen drei Kästchen: Selbstauskunft, Beratungsgespräch und Newsletter. Wer nur die Auskunft will, kreuzt nur „Selbstauskunft bestellen“ an.
Daneben verkauft Creditreform ein Abo namens „Meine Bonität“. Damit sehen Sie Ihre Auskunft jederzeit online, werden bei Änderungen benachrichtigt und können fehlerhafte Daten korrigieren lassen. Laut Creditreform kostet es ohne Mitgliedschaft 25 Euro im Monat, bei jährlicher Zahlung 20 Prozent weniger, für Mitglieder 10 Euro im Monat. Für einen einmaligen Blick auf Ihre Daten genügt die kostenlose Eigenauskunft.
Schritt 2: Falsche Angaben berichtigen lassen
Finden Sie in der Auskunft veraltete oder falsche Daten, etwa eine alte Anschrift oder einen Geschäftsführer, der längst ausgeschieden ist, dann melden Sie das Creditreform. Legen Sie Nachweise für die richtigen Daten bei, zum Beispiel einen aktuellen Handelsregisterauszug oder die Gewerbeanmeldung. Laut Creditreform werden fehlerhafte Angaben dann angepasst. Das Recht auf Berichtigung nennt Creditreform auch in der eigenen Datenschutzinformation (Art. 16 DSGVO).
Für Anliegen zum Firmeneintrag hat Creditreform ein eigenes Kontaktformular („Firmeneintrag Kontakt“ auf creditreform.de). Wählen Sie dort unter „Ich interessiere mich für“ den Punkt „Firmendaten“ und beschreiben Sie, was falsch ist. Das Formular fragt Ihren Namen, eine Telefonnummer für Rückfragen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Anschrift ab. Über die Anschrift ordnet Creditreform die Anfrage der zuständigen Geschäftsstelle zu.
Weil Creditreform nach eigener Angabe auch Register und das Internet auswertet, lohnt es sich, überall dieselben Angaben zu führen. Wie das geht, zeigt Kapitel 1: Einheitliche Firmendaten.
Schritt 3: Löschfristen prüfen
Hier liegt der Unterschied zu einem Branchenbuch. Eine Wirtschaftsauskunftei speichert Daten, weil ihre Kunden ein berechtigtes Interesse daran haben, etwa vor einer Kreditentscheidung oder bevor sie auf Rechnung liefern. Das ist die Rechtsgrundlage, die Creditreform nennt (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO). Einer solchen Speicherung können Sie laut Creditreform nur aus Gründen widersprechen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben und die Sie nachweisen müssen.
Gelöscht wird nach Fristen. Laut der Datenschutzinformation von Creditreform gilt:
- Gespeichert wird in der Regel zunächst drei Jahre. Danach prüft Creditreform, ob die Speicherung weiter nötig ist, sonst werden die Daten taggenau gelöscht.
- Ist ein Sachverhalt erledigt, etwa eine Forderung beglichen, werden die Daten drei Jahre nach der Erledigung gelöscht.
- Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis werden drei Jahre nach dem Tag der Eintragungsanordnung gelöscht (§ 882e ZPO).
Steht ein Eintrag länger als erlaubt, können Sie sich an die Beschwerde- und Überwachungsstelle des Verbands „Die Wirtschaftsauskunfteien“ wenden, die Creditreform in der Datenschutzinformation nennt, oder an die Datenschutzaufsicht Ihres Bundeslands.
Anders ist es bei Werbung: Der Nutzung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke können Sie laut Creditreform jederzeit widersprechen, dann werden sie dafür nicht mehr verarbeitet. Ob damit auch das Profil auf firmeneintrag.creditreform.de verschwindet, schreibt Creditreform nicht. Fragen Sie in Ihrem Widerspruch deshalb ausdrücklich danach.
Gilt das auch für eine GmbH?
Die DSGVO schützt Menschen. Daten einer GmbH oder AG als solcher fallen nicht unter die Verordnung (Erwägungsgrund 14 der DSGVO). Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern sind die Firmendaten dagegen in der Regel zugleich Daten über eine Person. Unabhängig davon bietet Creditreform die kostenlose Eigenauskunft ausdrücklich Unternehmen an. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall ist eine Anwältin oder ein Anwalt die richtige Stelle.
Was der Eintrag für Ihre Auffindbarkeit bedeutet
Ob das Profil auf firmeneintrag.creditreform.de für Suchmaschinen etwas bringt, lässt sich von außen nicht messen. Das Portal sperrt automatisierte Abrufe, bei unserer Messung zeigte es auch im Browser keinen Inhalt. Ob ein Profil dort einen Link auf Ihre Website trägt, können wir deshalb nicht sagen. Wichtiger ist die Auskunft selbst: Wer Ihren Betrieb vor einem Auftrag bei Creditreform prüft, bekommt die Daten aus der Auskunftsdatenbank. Deshalb lohnt ein Blick einmal im Jahr. Wie Sie alle Ihre Einträge im Blick behalten, steht in Kapitel 8: Einträge im Blick behalten.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Eintrag bei Creditreform löschen lassen?
Nur nach festen Regeln. Creditreform speichert Daten laut eigener Datenschutzinformation zum Schutz von Gläubigern und löscht nach Fristen. Widersprechen können Sie nur aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben und die Sie nachweisen. Der Nutzung für Werbung können Sie jederzeit widersprechen. Falsche Angaben lassen sich korrigieren.
Wie lange bleibt ein Eintrag bei Creditreform gespeichert?
Laut Creditreform in der Regel zunächst drei Jahre, danach wird geprüft, ob die Speicherung weiter nötig ist. Erledigte Sachverhalte werden drei Jahre nach der Erledigung gelöscht, Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis drei Jahre nach der Eintragungsanordnung.
Wie bekomme ich die kostenlose Eigenauskunft von Creditreform?
Über das Formular „DSGVO Eigenauskunft“ auf creditreform.de. Sie ist einmal im Jahr kostenlos und kommt ausschließlich per Post an den Inhaber oder die Geschäftsführung. Creditreform nennt eine Bearbeitungszeit von bis zu vier Wochen.
Wie korrigiere ich falsche Firmendaten bei Creditreform?
Teilen Sie Creditreform die richtigen Daten mit, etwa über das Kontaktformular „Firmeneintrag Kontakt“ auf creditreform.de mit dem Anliegen „Firmendaten“, und legen Sie Nachweise bei, zum Beispiel einen Handelsregisterauszug. Laut Creditreform werden fehlerhafte Angaben dann angepasst.
Passend dazu: ZoomInfo und RocketReach: Woher Ihre Firmendaten kommen und Bevor Sie für einen Eintrag zahlen: fünf Prüfungen. Alle Anleitungen im Ratgeber.
Quellen, abgerufen am 30. September 2026: Creditreform, Datenschutzinformation nach EU-DSGVO (creditreform.de/datenschutz), Seiten „DSGVO Eigenauskunft“, „Firmeneintrag Kontakt“ und „Meine Bonität“ sowie Praxisratgeber „Wirtschaftsauskunftei“ (creditreform.de); Datenschutz-Grundverordnung, Erwägungsgrund 14. Die Formulare zur Eigenauskunft und zum Firmeneintrag haben wir gelesen, aber nicht abgeschickt. Das Portal firmeneintrag.creditreform.de sperrt automatisierte Abrufe; was ein einzelnes Profil dort zeigt, haben wir nicht geprüft.