ZoomInfo und RocketReach: Woher Ihre Firmendaten kommen

ZoomInfo und RocketReach sind keine Branchenbücher. Es sind Datenbanken für den Vertrieb: Firmen, Beschäftigte, Zuständigkeiten, Kontaktdaten, verkauft an alle, die etwas verkaufen wollen. Fast jeder Betrieb steht dort, ohne es zu wissen. Wir haben beide geprüft, und schon das war aufschlussreich.

Was die Prüfung zeigt

RocketReach lieferte ein Profil unserer Agentur: erreichbar, mit eigener kanonischer Adresse, die Website ist verlinkt, allerdings mit nofollow noreferrer. Für Suchmaschinen zählt dieser Link nicht. Unten auf der Seite stehen zwei Wege: die Datenschutzerklärung und ein Punkt „Do Not Sell My Info“, der auf ein Formular zum Beanspruchen des Profils führt.

ZoomInfo ließ sich überhaupt nicht öffnen. Statt des Profils erschien die Meldung, der Zugriff auf diese Seite sei verweigert, zusammen mit einer Aufgabe zum Nachweis, dass man kein Roboter ist. Das galt auch für einen ganz normalen Browser, nicht nur für unsere automatische Prüfung.

Das ist der eigentliche Befund: Ein Unternehmen kommt an die Seite, auf der seine eigenen Daten stehen, nur mit Mühe heran. Automatisch prüfen lässt sie sich gar nicht. In unserer Messreihe erscheint ZoomInfo deshalb dauerhaft mit einem Fehlerstatus, und die Werte dahinter sind wertlos.

Woher die Daten kommen

Solche Anbieter tragen zusammen, was öffentlich erreichbar ist: Impressum, Handelsregister, Website, Karriereseiten, berufliche Netzwerke, andere Verzeichnisse. Niemand fragt vorher. Deshalb sind die Angaben oft veraltet, und deshalb steht dort manchmal eine Person als Ansprechpartner, die das Unternehmen längst verlassen hat.

Was Sie tun können

  1. Nachsehen, was dort steht. Googeln Sie site:rocketreach.co Firmenname und dasselbe für zoominfo.com. Was Sie finden, notieren Sie mit Adresse der Seite.
  2. Den Weg des Anbieters nutzen. Beide führen Formulare zum Beanspruchen oder Entfernen von Profilen, meist unter Begriffen wie „Claim“ oder „Do Not Sell My Info“. Sie sind auf US-Recht zugeschnitten, funktionieren aber auch von hier aus.
  3. Auf die eigene Rechtslage stützen. Wenn der Name einer natürlichen Person betroffen ist, etwa bei Einzelunternehmen oder namentlich genannten Beschäftigten, handelt es sich um personenbezogene Daten, und die Datenschutz-Grundverordnung greift. Ein Auskunfts- oder Löschersuchen muss der Anbieter innerhalb eines Monats beantworten. Bei reinen Firmendaten ohne Personenbezug ist die Lage anders. Was in Ihrem Fall gilt, klärt ein Anwalt, nicht dieser Beitrag.
  4. Frist setzen und nachfassen. Zwei Wochen, dann eine zweite Nachricht mit Verweis auf die erste.

Und wenn nichts passiert?

Dann bleibt die nüchterne Einordnung: Diese Profile bringen für die Sichtbarkeit bei Google nichts, weil ihre Links nicht zählen und die Seiten teils gar nicht zugänglich sind. Sie schaden auch nicht, solange die Angaben stimmen. Wirklich stören sie erst, wenn dort eine falsche Telefonnummer steht und jemand danach anruft.

Unsere Empfehlung: Nachsehen, korrigieren, wo es geht, und die Energie in die Fundstellen stecken, die tatsächlich gefunden werden. Welche das sind, steht im Verzeichnis-Check. Das allgemeine Vorgehen bei fremden Einträgen: Ungefragter Firmeneintrag.

Grundlage: eigene Prüfung beider Portale am 8. September 2026.