Ihr Betrieb hat ein Google-Unternehmensprofil, aber Sie können es nicht bearbeiten. Es wurde von jemand anderem angelegt, von einem früheren Dienstleister verwaltet, oder es ist automatisch entstanden. So holen Sie es zurück.
Zuerst: Was liegt vor?
Suchen Sie Ihren Betrieb bei Google Maps und sehen Sie sich das Profil an. Drei Fälle sind möglich:
- Niemand verwaltet es. Sie sehen einen Hinweis, dass das Unternehmen dieses Profil beanspruchen kann. Der einfachste Fall.
- Jemand anderes verwaltet es. Google zeigt, dass das Profil bereits beansprucht ist, teils mit einem Hinweis auf die E-Mail-Adresse in verkürzter Form.
- Es gibt zwei Profile. Dann lesen Sie erst Doppelte Einträge zusammenführen.
Fall 1: Profil beanspruchen
Wählen Sie im Profil den Weg zum Beanspruchen und folgen Sie den Schritten. Google entscheidet, wie bestätigt wird: Postkarte an die Geschäftsadresse, Anruf, E-Mail oder ein Video, in dem Sie Ihren Betrieb und Ihre Ausstattung zeigen. Sie können sich das nicht aussuchen.
Rechnen Sie mit ein bis zwei Wochen, bei der Postkarte länger. Kommt sie nicht an, lässt sich die Anforderung wiederholen.
Fall 2: Das Profil gehört jemand anderem
Das ist der häufige Fall bei einem Dienstleisterwechsel. Zwei Wege:
- Den bisherigen Verwalter bitten, Ihnen die Inhaberschaft zu übertragen. Das dauert Minuten, wenn man sich einig ist, und ist immer der bessere Weg.
- Zugriff über Google anfordern. Beim Beanspruchen bietet Google an, eine Anfrage an den aktuellen Verwalter zu schicken. Reagiert dieser nicht innerhalb einer Frist, können Sie den Zugriff selbst übernehmen. Das dauert, funktioniert aber auch dann, wenn niemand mehr antwortet.
Nach der Übernahme: das Wichtigste zuerst
- Angaben prüfen und an Ihre Referenzfassung angleichen, siehe Kapitel 1.
- Alte Verwalter entfernen, wenn sie keinen Zugriff mehr haben sollen.
- Nachsehen, was Google selbst geändert hat. In der Verwaltung stehen Änderungsvorschläge mit Status. Prüfen Sie sie und lehnen Sie ab, was nicht stimmt. Details in Kapitel 2.
- Bewertungen beantworten, auch alte. Das ist das erste Lebenszeichen nach außen.
Wenn nichts davon greift
Bleibt der Zugriff verwehrt, bietet Google einen Weg über den Support an. Halten Sie Nachweise bereit: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Rechnung mit Geschäftsadresse. Und dokumentieren Sie, was Sie wann versucht haben.
Was rechtlich möglich ist, wenn ein Dritter ein Profil Ihres Betriebs blockiert, klärt ein Anwalt, nicht dieser Beitrag.
Passend dazu: Google-Firmeneintrag löschen: Was geht, was nicht und was stattdessen hilft (erscheint am 13. Oktober 2026). Alle Anleitungen im Ratgeber.